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   BAG, 02.03.1962 - 1 AZR 258/61   

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BAG, 02.03.1962 - 1 AZR 258/61 (https://dejure.org/1962,830)
BAG, Entscheidung vom 02.03.1962 - 1 AZR 258/61 (https://dejure.org/1962,830)
BAG, Entscheidung vom 02. März 1962 - 1 AZR 258/61 (https://dejure.org/1962,830)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Reihenfolge der Liste - Heranzuziehende Landesarbeitsrichter - Ausschluß von Mitwirkung - Revision - Willkür - Wesen einer Sollvorschrift - Abweichung von Normregel - Verlegung eines Termins

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 12, 321
  • NJW 1962, 1314 (Ls.)
  • MDR 1962, 517
  • DB 1962, 676
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 515/54

    Änderung des Klagegrundes - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 02.03.1962 - 1 AZR 258/61
    richts kann in der Revisionsinstanz nur daraufhin nachgeprüft werden, ob das Gericht der Iatsacheninstanz die Rechtsbegriffe als solche verkannt hat oder ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Tarifnorm gegen Denkgesetze, Er fahrungssätze oder allgemeine Bewertungsmaßstäbe verstoßen ist, insbesondere ob die Bewertung infolge Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG 4, 152)o Solche Verstöße läßt das angefochtene Urteil nicht erkennen ».
  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80

    Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des

    Damit soll erreicht werden, daß bestimmte allgemeingültige, nicht auf die Parteien des einzelnen Rechtsstreits abgestellte Grundsätze angewendet werden, nach denen die einzelnen ehrenamtlichen Richter zu den Sitzungen des Landesarbeitsgerichts herangezogen «c.-Jen (BAG 12, 321).

    Ein Verstoß gegen die Sollvorschrift des § 39 Satz 1 ArbGG oder eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt aber nicht bereits dann vor, wenn der auf der Liste Nächstaufgeführte versehentlich oder irrtümlich übergangen wird, sondern nur dann, wenn die Listenreihenfolge willkürlich nicht eingehalten wird (BVerfGE 3, 359; 4, 412; 7, 327; 19, 38, 43; 23, 288, 320; 27, 297, 304; BAG 12, 321; BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - aaO; Grunsky, ArbGG,4. Aufl. § 31 Rz 3; Rohlfing/Rewolle/Bader, ArbGG, Stand Dezember 1981, § 31 Anm. 3) Dafür, daß das Landesarbeitsgericht willkürlich die Listeni'eihenfolge nicht eingehalten und anstelle der ehrenamtlichen Richter H und Br die ehrenamtlichen Richter B und Sehrhätte laden sollen, ergibt sich aus dem Vortrag der Revision und der Anschlußrevision, die hierfür darlegungs- und beweispflichtig sind, kein zwingender Anhaltspunkt.

    Allenfalls liegt eine versehentliche oder irrtümliche Abweichung von der Liste vor, die aber die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts nicht berührt (BAG 12, 321; BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - aaO).

  • BAG, 19.06.1973 - 1 AZR 521/72

    Vermutete Rechtmäßigkeit eines Streiks

    Ergibt sich die Notwendigkeit einer Fortsetzung der Be weisaufnahme in einem späteren Termin und beschließt deshalb die erkennende Kammer des Landesarbeitsgerichts die Mitwirkiing derselben ehrenamtlichen Richter in diesem Termin so verstößt diese Besetzung der Kammer nicht gegen § 551 Nr. 1 ZPO in Verbindung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (im Anschluß an BAG 12, 321 [327] = AP Nr. 1 zu § 39 ArbGG 1953).

    Unter "Sitzung" im Sinne dieser Vorschrift ist nicht die gesamte mündliche Verhandlung in einem Rechtsstreit zu verstehen, sondern der Sitzungstag (Terminstag) der betreffenden Kammer (BAG 12, 321 [3 2 5 ] = AP Nr. 1 zu § 39 ArbGG 1953) Da auch die Anordnung über die Besetzung der Kammern und die Geschäftsverteilung beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 2 3 .

    9 - Von der Sollvorschrift des § 39 Abs. 5 ArbGG (jetzt § 39 ArbGG) kann aus sachlich begründeten Erwägungen auf Anordnung des erkennenden Gerichts im Einzelfall abgewichen werden (vgl. BAG 12, 321 [3 2 7 ] = AP Nr. 1 zu § 39 ArbGG 1955)» Derartige besondere Umstände liegen hier vor.

  • BAG, 12.12.1962 - 4 AZR 530/61

    Berufungsgericht - Zeugenvernehmung - Feststellung der Zeugenaussage - Protokoll

    Die Festlegung der Reihenfolge kann nach dieser Vorschrift auch in einer allgemeinen Bestimmung des Inhalts bestehen, daß die Landesarbeitsrichter grundsätzlich nach der Reihenfolge, in der sie in die Liste aufgenommen sind, zu den Sitzungen geladen werden, daß aber diese Reihenfolge der Hinzuziehung zu den einzelnen Sitzungen bei erneuten Verhandlungen in einer bereits verhandelten Sache dahin konkretisiert wird, daß nunmehr statt der nächsten in der Liste aufgeführten Landesarbeitsrichter diejenigen Landesarbeitsrichter für die weitere Verhandlung dieser Sache in einer späteren Sitzung herangezogen werden, die bereits in der früheren Sitzung mitgewirkt haben (vgl. BAG in MDR 1962 S. 517)» Der Geschäftsverteilungs- und Besetzungsplan des Landesarbeitsgerichts Harnm für das Jahr 1961 sah nun aber nicht vor, daß zu weiteren Verhandlungen in einer bereits verhan- (leiten Sache diejenigen Landesarbeitsrichter heranzuziehen waren, die bereits an der früheren Verhandlung teilgenommen hatten. Entgegen der Ansicht der Revision ergibt sich das Gebot einer Heranziehung der bisherigen Landesarbeitsrichter auch nicht daraus, daß mehrere Verhandlungen in ein und der selben Sache als eine Sitzung im Sinne des § 39 Abs, 5 ArbGG anzusehen wären. Die Sitzung ist auch hier, wie aus allgemeinen zivilprozessualen Erwägungen folgt, nicht die Verhandlung einer bestimmten Sache, sondern der Sitzungstag der in Betracht kommenden Kammer des Landesarbeitsgerichts (vgl. BAG aaO).

    April 1961 (AP Nr. 10 zu Art. 101 GG) und vorn 2. März 1962 (MDR 1962, S. 517) verwiesen.

  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 1/74

    Angestellter im Forstinnendienst - Anspruch auf Eingruppierung - Tarifliche

    Das L a n d e s a r b e it s g e r ic h t k o n n te zwar b e i e in e r V ertag u n g m it den e h re n a m tlic h e n R ic h te r n w e ite r v e r h a n d e ln , d ie an d e r f r ü h e r e n V erhandlung m itg e w irk t h a t t e n (BAG 12, 321 = AP N r. 1 zu § 39 ArbGG).
  • BAG, 06.08.1975 - 5 AZR 343/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Einverständnis mit schriftlicher Entscheidung des

    Der Beratungstermin vom 16. Januar 1974 stellt sich daher nicht als Fortsetzung einer bereits verhandelten Sache dar; nur in einem solchen Pall kommt die Heranziehung derselben ehrenamtlichen Richter in Abweichung von der durch die Liste bestimmten Reihenfolge ( § 3 9 ArbGG) in Frage (vgl. BAG AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampf - auch zum Abdruck in der Amtl. Sammlung des Gerichts bestimmt ferner BAG 12, 321 [326] = AP Nr. 1 zu § 39 ArbGG 1953).
  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 306/85
    Auf eine Verletzung der die Reihenfolge der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter regelnden Vorschrift des § 39 Satz 1 ArbGG 1979 (entsprechend § 39 Abs. 5 ArbGG 1953) oder des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann eine Verfahrensrüge nur gestützt werden, wenn Willkür vorliegt (vgl. BAG 12, 321 = AP Nr. 1 zu § 39 ArbGG 1953; BAG 14, 1 = AP Nr. 3 zu § 161 ZPO; BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - AP Nr. 2 zu § 39 ArbGG 1953).
  • BAG, 25.01.1963 - 1 AZR 527/61

    Richterablehnung - Besetzung zum Ablehnungszeitpunkt - Tätigwerden eines anderen

    Es kann dahingestellt bleiben, ob mit Rücksicht auf die Besetzung des Landesarbeitsgerichts in der 3chlußve rhandlung vom 6 « Juli 1961 ein absoluter Revisionsgrund ioS« des § 551 £j?0 gegeben ist (vgl« dazu das Urteil des Senats vom 2 «März 1962 - 1 AZR 258/61 - AP Nr« 1 zu § 39 ArbGG 1953)« Jeden falls ist das Landesarbeitsgericht insofern unter Verletzung von Verfahrensvorschriften vorgegangen, als es über das in der Sitzung vom 16« Februar 1961 gestellte Ablehnungsgesuch gegen den Lanaosarbeitsrichter Paul K nicht ordnungsgemäß entschieden hat«.
  • BFH, 29.06.1962 - VI 186/59 S

    Verstoß gegen die rechtsstaatliche Grundordnung des Verfahrens

    Für das verwaltungsgerichtliche Verfahren wird vielfach die fehlerhafte Besetzung der Richterbank nicht zu den von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensvoraussetzungen gerechnet (Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 28. Juli 1961 - Az.: 8 RV 145/59, Entscheidungen des Bundessozialgerichts Bd. 14 S. 298; Urteile des Bundesarbeitsgerichts 2 AZR 32/60 vom 28. September 1961, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1962 S. 318, und vom 2. März 1962 1 AZR 258/61, "Der Betrieb" 1962 S. 676; Heussner, NJW 1961 S. 1189; Haueisen, NJW 1961 S. 2329).
  • KAGH, 07.07.2017 - M 1/16
    Im staatlichen A~beitsgerichtsverfahren wird der Begriff der "Sitzung" dahin verstanden, dass nicht die Verhandlung in einer bestimmten Sache insgesamt, sondern nur der einzelne Sitzungstag ~emeint ist (vgl. BAG 2, 3.1962 - 1 AZR 258/61; Schwab/Weth/Liebscher, Arb1G, 4 Aufl., § 31 Rdnr 23).
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